Hinweis (intern): Dieser Text ist ein Erstentwurf. Eine fachjuristische Prüfung steht vor Live-Gang aus.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, tepcare.com für möglichst alle Menschen nutzbar zu machen. Diese Erklärung folgt dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, gültig seit 28. Juni 2025).
Status
tepcare.com strebt die Konformität mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA an. Die Seite befindet sich im Aufbau — Stand der vorliegenden Erklärung: Erstentwurf vor Live-Gang.
Was wir umsetzen
- Tastatur-Bedienbarkeit aller interaktiven Elemente
- Klar erkennbare Fokus-Markierung
- Skip-Link „Zum Inhalt springen"
- Semantische Überschriften-Hierarchie
- Ausreichender Farb-Kontrast (mindestens 4.5:1 für Body-Text)
- Body-Text in 18 px Grundgröße — leserlich auch ohne Zoom
- Schriftart auf Lesbarkeit ab 55+ optimiert (Atkinson Hyperlegible o. ä.)
- Respekt für die Einstellung
prefers-reduced-motion— Animationen werden reduziert, wenn dein System das anzeigt - Alternativtexte für aussagekräftige Bilder
- Einheitliche Navigation auf allen Seiten
Was wir noch verbessern
Wir auditieren die Seite vor Live-Gang gegen WCAG 2.1 AA. Ein Audit-Bericht wird hier nach Live-Gang verlinkt.
Barrieren melden
Wenn dir Barrieren auffallen oder du Inhalte in einer alternativen Form benötigst, melde dich bitte bei uns:
info@tepcare.com
Betreff: Barrierefreiheit
Wir antworten innerhalb von zwei Werktagen.
Schlichtungsverfahren
Wenn du mit unserer Antwort nicht zufrieden bist, kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden: schlichtungsstelle-bgg.de.