Hinweis (intern): Dieser Text ist ein Erstentwurf. Eine fachjuristische Prüfung steht vor Live-Gang aus.
AGB Kliniken (B2B)
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Kooperationen zwischen Kliniken/Praxen und der DukDev Digital Health UG. Sie ergänzen die individuelle Pilot- bzw. Lizenzvereinbarung.
1. Geltungsbereich
Diese B2B-AGB gelten für Verträge zwischen der DukDev Digital Health UG (haftungsbeschränkt) und Kliniken, Praxen oder vergleichbaren institutionellen Vertragspartnern (im Folgenden „Klinik") über die Nutzung von TEPcare als Klinik-Service.
2. Vertragsgegenstand
TEPcare stellt der Klinik die App und die zugehörigen Inhalte zur Verfügung, damit die Klinik ihren Patient:innen eine strukturierte Begleitung nach Hause anbieten kann. TEPcare ist kein Medizinprodukt im Sinne der MDR und keine DiGA. Die medizinische Verantwortung für die Patient:innen-Behandlung bleibt vollständig bei der Klinik.
3. Pilot vs. Vollvertrag
Pilotverträge laufen 6 Monate, sind kostenlos und werden als Letter of Intent geschlossen. Vollverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende.
4. Datenschutz und AVV
Personenbezogene Daten von Patient:innen werden von TEPcare im Auftrag der Klinik verarbeitet. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist zwingender Bestandteil jedes Vertrages und wird vor Patient:innen-Zugang vom Datenschutzbeauftragten der Klinik gegengezeichnet. Verarbeitung ausschließlich in der EU.
5. Branding
Die Klinik darf TEPcare unter Nennung ihres eigenen Brandings und in Print-/Digital- Materialien anbieten. Verwendung der Marke TEPcare durch die Klinik ist im Rahmen der gemeinsamen Patient:innen-Kommunikation erlaubt.
6. Pricing
Pricing-Modelle (pro TEP-Fall oder Abteilungs-Lizenz) werden in der individuellen Vereinbarung festgelegt. Im Pilot werden keine Lizenzkosten erhoben.
7. Haftung
Die Klinik bleibt medizinisch verantwortlich für ihre Patient:innen. TEPcare haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der TEPcare-Entität, soweit die Klinik Kaufmann i. S. d. HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Stand: TODO Datum vor Live-Gang einsetzen.